Marinaveste Campevaer Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Liegeplätzen, Appartements und Schaluppen von Marinaveste Campevaer. Die Bedingungen gelten ausschließlich für die Benutzer von Marinaveste Campevaer in Sneek.

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a. Unternehmer: Eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Verbraucher gegen Zahlung eines Mietpreises einen Vertrag über die Vermietung eines Liege/Camper Platzes,Appartements und/oder Schaluppe.
b. Verbraucher: Eine natürliche Person, die mit einem Unternehmer gegen Zahlung eines Mietpreises einen Vertrag über die Miete eines Liege/Camper Platzes, Appartements und/oder Schaluppe abschließt. Dieser Verbraucher schließt den Vertrag als Person und nicht im Wege der Ausübung seines Berufes oder Gewerbes.
c. Passant: Eine natürliche Person, die mit dem Unternehmer gegen Zahlung eines Mietpreises für eine beschränkte Anzahl von Tagen einen Vertrag über die Miete eines Liege/Camper Platzes, Appartements und/oder Schaluppe abschließt. In diesen Geschäftsbedingungen wird unter einem Verbraucher auch ein Passant verstanden.
d. Vertragsparteien: Der Unternehmer und der Verbraucher oder der Passant gemäß den unter a , b und c beschriebenen Definitionen.
e. Wasserfahrzeug: Eine Sache, die dazu ausgelegt ist, auf dem Wasser zu verbleiben und darauf bewegt zu werden, mitsamt der entsprechenden (technischen) Ausstattung und des dazugehörenden Inventars. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind explizit Wasserfahrzeuge zur Sportausübung oder Freizeitgestaltung.
f. Liege/Camperplatz: Ein dem Verbraucher oder dem Passanten vom Unternehmer am Ufer oder im Wasser zur Verfügung gestellter Platz für die Unterbringung eines Wasserfahrzeugs und/oder Camper.
g. Mietvertrag: Ein Vertrag, mit dem sich der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher oder dem Passanten entgeltlich eines Liege/Camper Platzes, Appartements und/oder Schaluppe zur Verfügung zu stellen.
h. Jahresmiete: Der Mietzeitraum vom 1. April eines Kalenderjahres bis zum 1. April des Folgejahres (sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde).
i. Elektronisch: Per E-Mail oder über die Website.
j. Hafengelände: Der Hafen und die dazugehörenden (Park-)Flächen und Gebäude.
k. Hafenordnung: Die Hausordnung, die das Verhalten und die öffentliche Ordnung auf dem Hafengelände regelt.
Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge verstehen sich einschließlich MwSt

ARTIKEL 2 - ANWENDBARKEIT DIESER GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher über die Miete/Vermietung von eines Liege/Camper Platzes, Appartements und/oder Schaluppe und ähnliche Gegenstände.
2. Wenn der Mietvertrag nur für einen oder einige wenige Tage abgeschlossen wird und der Mietpreis pro Tag berechnet wird, hat der Verbraucher den Mietpreis im Voraus zu zahlen. Die Artikel 5 und 6 Absätze 1, 7 und 8 dieser Geschäftsbedingungen finden in dem Fall keine Anwendung.

ARTIKEL 3 – ANGEBOTE

1. Der Unternehmer gibt seine Angebote mündlich, schriftlich oder elektronisch ab.
2. Ein mündliches Angebot verliert seine Gültigkeit, wenn es nicht unverzüglich angenommen wird, sofern der Unternehmer nicht direkt eine Frist zur Annahme des Angebots genannt hat.
3. Schriftliche und elektronische Angebote müssen mit einem Datum versehen sein. Sofern in dem Angebot eine Frist für die Gültigkeit des Angebots genannt wird, darf der Unternehmer sein Angebot innerhalb dieses Zeitraums nicht verändern oder zurückziehen. Wenn keine Frist angegeben wird, darf der Unternehmer sein Angebot bis einschließlich 14 Tage nach dem Datum der Erstellung des Angebots nicht verändern oder zurückziehen.
4. Das Angebot umfasst eine vollständige und exakte Umschreibung des zu mietenden Liege- eines Liege/Camper Platzes, Appartements und/oder Schaluppe und nennt auf jeden Fall den Mietpreis und den Mietzeitraum, einschließlich der Möglichkeiten zur Verlängerung und Beendigung.
5. Der Unternehmer hat jedem Angebot ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen.

ARTIKEL 4 - DER VERTRAG

1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Verbraucher das Angebot des Unternehmers annimmt. Wenn er dieses Angebot elektronisch annimmt, schickt der Unternehmer dem Verbraucher auf elektronischem Weg eine Auftragsbestätigung.
2. Jeder Vertrag sollte vorzugsweise in schriftlicher oder elektronischer Form abgeschlossen werden.
3. Bei einem schriftlichen Vertrag hat der Unternehmer dem Verbraucher immer eine Kopie auszuhändigen.

ARTIKEL 5 – MIETPREIS

1. Bei Vertragsabschluss wird den Verbraucher die gesammte Mietsumme unverzüglich zu zahlen:
2. Nimmt der Verbraucher den gemieteten Liegeplatz/Wohnwagen, die Wohnung und/oder das Boot vorübergehend nicht in Anspruch, bleibt er dennoch für den gesamten Mietbetrag haftbar.

ARTIKEL 6 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Verbraucher hat den Mietpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, auf jeden Fall aber zum Beginndatum des vereinbarten Mietzeitraums. Er kann den Mietpreis in der Geschäftsstelle des Unternehmers bezahlen oder durch Überweisung auf ein vom Unternehmer anzugebendes Bankkonto.
2. Wenn der Verbraucher nicht fristgerecht bezahlt, ist er ohne weitere Mahnungen im Zahlungsrückstand. Der Unternehmer wird dem Verbraucher nach Ablauf der Fälligkeitsfrist trotzdem eine kostenlose Zahlungserinnerung schicken. Darin weist er den Verbraucher auf seinen Zahlungsrückstand hin und räumt ihm eine weitere Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. In der Zahlungserinnerung weist der Unternehmer auch auf die außergerichtlichen Inkassokosten hin, die dem Verbraucher bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen.
3. Ist die in Absatz 2 genannte Frist von 14 Tagen abgelaufen und hat der Verbraucher dann immer noch nicht bezahlt, hat der Unternehmer das Recht, den fälligen Betrag ohne weitere Inverzugsetzung des Verbrauchers einzufordern. Die dabei anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten darf er dem Verbraucher in angemessener Weise in Rechnung stellen. Hierfür gelten Höchstbeträge gemäß dem niederländischen Erlass über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten (Verordnung über die Erstattung von außergerichtlichen Inkassokosten). Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen wurden diese Höchstbeträge wie folgt festgesetzt:
- 15 % auf die ersten 2.500,- €, mit einem Mindestbetrag von 40,- €
- 10 % auf die folgenden 2.500,- €
- 5 % auf die folgenden 5.000,- €
- 1 % auf die folgenden 190.000,- €
- 0,5 % auf darüber hinausgehende Beträge, mit einem Höchstbetrag von 6.775,- €.
4. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Zahlung der Hafengebühren ist die Marinaveste Campevaer oder der Hafenmeister berechtigt, das Schiff auf Kosten des Verbrauchers entfernen zu lassen.
5. Falls das Schiff nicht sauber gehalten wird, hat Marinaveste Campevaer/Hafenmeister das Recht, das Schiff auf Kosten des Eigentümers reinigen zu lassen

ARTIKEL 7 - STORNIERUNG MIETVERTRAG DES APPARTEMENTS UND/ODER SCHALUPPE

Der Verbraucher kann den Mietvertrag vor Beginn des ersten Mietzeitraums stornieren. Er hat den Unternehmer davon baldmöglichst schriftlich oder elektronisch in Kenntnis zu setzen. Der Verbraucher schuldet dem Unternehmer in dem Fall die folgenden Kosten:
- 25% des vereinbarten Mietpreises bei einer Stornierung bis 3 Monate vor Beginn des Mietzeitraums
- 50 % des vereinbarten Mietpreises bei einer Stornierung innerhalb von 3 Monaten bis 2 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums
- den vollständigen vereinbarten Mietpreis bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Beginn des Mietzeitraums.

ARTIKEL 8 - KÜNDIGUNG, DAUER UND VERLÄNGERUNG EIEN LIEGEPLATZ

1. Die Vertragsparteien schließen den Mietvertrag für einen Zeitraum von 1 Jahr. Dieses Jahr läuft vom 1. April eines Kalenderjahres bis zum 1. April des Folgejahres, sofern die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbaren.
2. Ein Mietvertrag für ein Jahr verlängert sich zum Ende dieses Zeitraums stillschweigend um den gleichen Zeitraum. Die bestehenden Bedingungen behalten dabei ihre Gültigkeit, sofern der Unternehmer nicht Absatz 3 anwendet. Die Verlängerung erfolgt nicht, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 3 Monate vor Beginn des neuen Mietzeitraums schriftlich oder elektronisch kündigt.
3. Der Unternehmer kann den Mietpreis spätestens 3 Monate vor Beginn des neuen Mietzeitraums ändern. In dem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Mietvertrag innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu kündigen. Dieses Recht steht ihm nicht zu, wenn der Unternehmer den Mietpreis aufgrund zusätzlicher Belastungen seinerseits erhöht, die aus einer Änderung von Steuern, Abgaben und ähnlichen Umständen, die auch den Verbraucher betreffen, hervorgehen.

ARTIKEL 9 - ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND RECHT VON VERKAUF BEI ZAHLUNGSRÜCKSTAND

1. Wenn der Verbraucher den Mietpreis nicht fristgerecht bezahlt, kann der Unternehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass der Unternehmer das Fahrzeug in seinem Besitz halten kann, bis der Verbraucher die insgesamt fällige Summe bezahlt hat, einschließlich der aus dem Zurückbehaltungsrecht hervorgehenden Kosten.
2. In den nachgenannten Fällen entfällt das Zurückbehaltungsrecht:
a. es liegt eine Streitigkeit im Sinne von Artikel 13 dieser Geschäftsbedingungen vor; und
b. der Verbraucher hat den Streitfall der in Artikel 15 dieser Geschäftsbedingungen genannten Schiedsstelle gemeldet; und diese Schiedsstelle hat dem Unternehmer bestätigt, dass der Verbraucher den fälligen Betrag bei der Schiedsstelle hinterlegt hat.
In diesem Fall darf der Unternehmer das Fahrzeug nicht länger in seinem Besitz halten.
3. Zahlt der Verbraucht den fälligen Betrag nach einer entsprechenden Aufforderung nicht, hat der Unternehmer das Recht, das Wasserfahrzeug ohne Gerichtsbeschluss zu verkaufen und dem Käufer zu übergeben. Er ist dazu nur berechtigt, wenn alle 3 der nachgenannten Bedingungen erfüllt worden sind:
a. Der Wert des Wasserfahrzeugs, einschließlich aller dafür bestimmten Materialien und Zubehörteilen, darf den Betrag von 10.000,- € nicht überschreiten.
b. Der Unternehmer muss den Verbraucher per Einschreiben zur Zahlung des fälligen Betrags angemahnt haben und anschließend müssen mindestens 6 Monate vergangen sein, in denen der Verbraucher nicht bezahlt und/oder keinen schriftlichen und begründeten Widerspruch gegen die Forderung eingelegt hat.
c. Nach Ablauf der genannten Frist von 6 Monaten muss der Unternehmer den Verbraucher per Zustellungsurkunde erneut zur Zahlung des fälligen Betrags innerhalb von 21 Tagen angemahnt haben, wonach der Verbraucher erneut nicht bezahlt hat.
4. Das Recht auf den Verkauf des Wasserfahrzeugs entfällt, wenn der Verbraucher die Streitigkeit bei der Schiedsstelle anhängig gemacht und den fälligen Betrag auf dem Konto dieser Schiedsstelle hinterlegt hat. Es betrifft hier die Schiedsstelle, die in Artikel 15 dieser Geschäftsbedingungen näher genannt wird.
5. Ist der Verkaufserlös des Fahrzeugs höher als der Betrag, den der Verbraucher dem Unternehmer schuldete, muss der Unternehmer die Differenz nach Möglichkeit an den Verbraucher auszahlen.
6. Sofern das Wasserfahrzeug verkauft wurde und noch auf den Namen des Verbrauchers eingetragen ist, hat der Verbraucher die Pflicht, an der Löschung dieser Eintragung mitzuwirken.

ARTIKEL 10 - BESONDERE RECHTE UND PFLICHTEN DES VERBRAUCHERS

1. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Hafenordnung und die im Mietvertrag enthaltene Weisungen, die ihm vom Unternehmer oder in dessen Namen erteilt werden, zu erfüllen.
2. Der Verbraucher ist verpflichtet, sein Wasserfahrzeug in einem ordnungsgemäßen Wartungszustand zu halten.
3. Bei eventuellen Differenzen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hafenordnung, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
4. Wenn der Verbrauch auf dem Hafengelände Arbeiten an seinem Wasserfahrzeug ausführen möchte, die nicht zur täglichen Wartung gehören, braucht er dafür die Genehmigung des Unternehmers. Diese Genehmigung ist auch für alle Arbeiten von Dritten erforderlich, sofern es sich dabei nicht um Garantiearbeiten handelt, die vom oder im Namen des Lieferanten erbracht werden. Im letztgenannten Fall muss der Unternehmer, nach einer entsprechenden Mitteilung, seine Genehmigung erteilen, dass diese Dritten vor Ort ihrer Arbeit nachgehen.
5. Es ist nicht erlaubt, den gemieteten Liege-Camperplatz, Appartemente und/oder Schaluppe unterzuvermieten oder Dritten leihweise zur Verfügung zu stellen.
6. Es ist dem Verbraucher verboten, das im Hafen angelegte Wasserfahrzeug oder dessen Liegeplatz für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Ferner darf er im Hafen und/oder am bzw. auf dem Fahrzeug keine Schilder, Mitteilungen, Hinweise usw. aufstellen bzw. anbringen, die auf eine gewerbliche Aktivität ausgerichtet sind. Darüber hinaus ist es verboten, das Wasserfahrzeug im Hafen zum Kauf anzubieten.
7. Der Verbraucher ist verpflichtet, in dem Zeitraum, da er den Liege- und/oder Camperplatz nutzt, sein Wasserfahrzeug oder Camper gegen die gesetzliche Haftpflicht zu versichern. Der Unternehmer ist berechtigt, den entsprechenden Versicherungsschein des Unternehmers einzusehen.
8. Es wird dem Verbraucher empfohlen, sein Wasserfahrzeug mitsamt Zubehör auch gegen Kaskoschäden zu versichern.

ARTIKEL 11 - BESONDERE RECHTE UND PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS

1. Der Unternehmer ist verpflichtet, in sachgerechter Weise darüber zu wachen und durchzusetzen, dass die Abläufe auf dem Hafengelände und auf den Wasserfahrzeugen/Camper ordnungsgemäß erfolgen.
2. Wenn die Gefahr eines Schadens oder ein Sicherheitsrisiko eintritt, hat der Unternehmer das Recht, auf Kosten des Verbrauchers die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. In Eilfällen darf der Unternehmer dies ohne vorherige Mitteilung tun. In allen anderen Fällen ist er zum Treffen solcher Maßnahmen erst berechtigt, nachdem er den Verbraucher informiert hat und der Verbraucher nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf seine Mitteilung reagiert.
3. Der Unternehmer darf einen frei werdenden Liegeplatz vermieten, wenn der Verbraucher dadurch in keiner Weise in seinen Rechten als Mieter gestört wird.

ARTIKEL 12 - HAFTUNG UND GEFAHR

1. Der Unternehmer haftet gegenüber dem Verbraucher nur für Schäden am Wasserfahrzeug/Camper oder an anderen gelagerten Gegenständen, wenn diese Schäden die Folge einer Vertragsverletzung sind, die Unternehmer oder den von ihm beschäftigten Personen zuzurechnen ist. Zu den vom Unternehmer beschäftigten Personen gehören sowohl die Personen, die beim Unternehmer angestellt sind als auch die Personen, die der Unternehmer zwecks Ausführung der vom Verbraucher beauftragten Arbeiten eingestellt hat.
2. In Bezug auf die gegenseitigen Verpflichtungen, die Haftung und die Gefahr erklären die Vertragsparteien gegenseitig, dass sie sich an die für den Mietvertrag geltenden gesetzlichen Bestimmungen halten. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung des Vertrags und sofern diese Geschäftsbedingungen keine Bestimmung enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweicht.
3. Der Verbraucher hat selbst für eine ausreichende Versicherung seines Wasserfahrzeugs/Camper bzw. seiner Wasserfahrzeuge/Cam-per zu sorgen. Der Unternehmer versichert die Wasserfahrzeuge/Camper nicht. Wenn der Verbraucher sein(e) Wasserfahrzeug(e)/Camper nicht ausreichend gegen Kaskoschäden versichert, gehen die Schäden auf seine eigene Gefahr.
4. Der Verbraucher haftet dem Unternehmer gegenüber nur für Schäden, die durch eine Vertragsverletzung verursacht werden, die ihm selbst, seinen Familienangehörigen oder anderen, vom Verbraucher eingeladenen Personen anzulasten sind.

ARTIKEL 13 – BESCHWERDEN

1. Wenn der Verbraucher Beschwerden über die Ausführung des Vertrags hat, muss er den Unternehmer davon per Brief oder elektronisch in Kenntnis setzen. Der Verbraucher macht dies innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem er die Mängel festgestellt hat oder hätte feststellen können. Er muss die Beschwerden in ausreichender Form beschreiben und erläutern.
2. Wenn der Verbraucher eine Beschwerde über eine Rechnung hat, muss er den Unternehmer davon per Brief in Kenntnis setzen. Er macht dies innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem er die betreffende Rechnung erhalten hat. Er muss die Beschwerden in seinem Schreiben in ausreichender Form beschreiben und erläutern.
3. Wenn der Verbraucher die Beschwerde nicht rechtzeitig einreicht, kann dies zu einem Verlust seiner diesbezüglichen Ansprüche führen. Ist die Tatsache, dass er seine Beschwerde nicht rechtzeitig eingereicht hat, dem Verbraucher nicht anzulasten, behält er seine Ansprüche.
4. Wenn ersichtlich geworden ist, dass die Beschwerde nicht einvernehmlich abgewickelt werden kann, liegt eine Streitigkeit vor.

ARTIKEL 14 - AUFLÖSUNG DES VERTRAGS

Wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und dabei von einer wesentlichen Schlechtleistung oder einer zurechenbaren Nichterfüllung die Rede ist, hat die andere Vertragspartei das Recht, den Mietvertrag ohne vorherige Einschaltung eines Gerichts mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Das Recht dieser Vertragspartei auf weitere Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bleibt davon unberührt. Bei der Auflösung des Mietvertrags aus Gründen einer wesentlichen Schlechtleistung oder einer zurechenbaren Nichterfüllung besteht Anspruch auf Ersatz eines eventuellen Schadens und auf Zahlung aller Forderungen, einschließlich der nicht sofort fälligen Forderungen.

ARTIKEL 15 - RECHTSWAHL

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften ein anderes nationales Recht anwendbar ist.

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